Die wichtigsten Begriffe und Masse
1.Bodengestaltung
Die beste Unterlage für Kaninchen ist immer noch das Grasland. Doch ist verständlicherweise die nicht immer möglich. Die zur Verfügung gestellten Böden müssen aber dem Gewicht und der Grösse des Kaninchen standhalten. Drahtgitterböden, wie sie früher öfters anzutreffen waren, sind gänzlich verboten.
2. Haltung in nicht klimatisierter Umgebung
Bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius und vor allem dürfen die Temperaturen niemals in den Bereich von 30 Grad Celsius kommen. Bei solchen Temperaturen gelangt das Tier in den Hitzestress. Idealtemperaturen sind um die 20 Grad Celsius.
Bei Minustemperaturen im Winter ist eine gut isolierende, trockene Einstreu wichtig. Ein extra installierter Windschutz (wie z.B. Ueberdachung) und ein schützender Rückzugsbereich sind vorteilhaft für das Tier.
3. Strukturierung und Rückzugsmöglichkeiten errichten
Viel für die Tiere in einem Stall bringen erhöht Flächen, auf die das Kaninchen springen kann. Ein abgetrennter und abgedunkelter Raum ist für die Nager nur zu empfehlen.
4. Sozialkontakte ermöglichen
In einer Haltung mit mehreren Tieren, bei der Gruppenhaltung nicht möglich ist, müssen Kontakte (visuelle, akustische und geruchliche) trotzdem möglich sein. Dabei ist auch zu bemerken, dass kranke und verletzte Tiere nicht einzel gehalten werden dürfen, si die Haltungsanforderungen.
5.Nagematerial, Raufutter und immer frisches Wasser
Kaninchen sind dauernd auf den Zugang zu Nagematerial (Holz, Aeste etc.) und zu Stroh oder Heu angewiesen. Zu Wasser müssen die Kaninchen jederzeit Zugang haben.
6.Licht ist zwingend
Wenn die Kaninchen keinen Zugang ins Freie haben, sind die Ställe mit Fenstern oder anderen, offenen Flächen für Tageslicht auszustatten. Der Lichteinfall (z.B. Fenster) muss mindestens drei Prozent der Stallbodenfläche aufweisen. Im Tierhaltungsbereich des Stalles ist über acht Stunden pro Tag eine Lichtintensität von mindestens 20 Lux zu erreichen.
7. Spezielle Anforderunge für Kaninchenmast
Mastkaninchen für die Fleischproduktion sind in Buchten oder Freigehegen zu halten. Haltungseinrichtungen dürfen aber nicht übereinander positioniert werden.
8. Bödenvorschriften für Jungtiere
Bei perforierten Böden darf eine maximale Spaltenbreite von 10 mm nicht überschritten und eine minimale Auftrittsbreite von 8 mm nicht unterschritten werden. Bei Lochböden mit kreisrunden Löchern dürfen die Oeffnungen einen Durchmesser von 12 mm nicht überschreiten.
Die Bodenbereiche bei Jungtieren sind einzustreuen und der Anteil an erhöhten Flächen muss mindestens 25 Prozent der Mindestbodenfläche betragen.
9. Anforderungen Bodenfläche bei ausgewachsenen Tieren
Für erwachsene Kaninchen ist in Haltungssystemen pro Tier eine erhöhte Fläche von mindestens 1500 Quadratzentimer oder ein separater zusätzlicher Bereich von mindestens 40 Prozent der Mindestbodenfläche gemäss Tabelle unter Punkt 2.3 vorzusehen. Erhöhte Flächen müssen eine Mindestbreite von 27 cm haben.
Trächtige Häsinnen müssen spätestens eine Woche vor dem Geburtstermin bis zum Absetzen der Jungtiere Zugang zu einer Nestkammer haben. Die anzahl der Nestkammern muss mindestens der Anzahl der trächtigen Tiere entsprechen. Die Muttertiere müssen die Nestkammern mit geeignetem Nestmaterial auspolstern können. Die Zibben müssen die Möglichkeit haben, sich vor ihren Jungen zurückziehen zu können (erhöhte Flächen, separater Bereich mit einer Abtrennung von 20 cm Höhe.
Nestkammern müssen mindestens 25 cm hoch sein. Die kürzeste Seite muss mindestens 25 cm lang sein.

10. Mindestmasse für Stallgrössen
Bei Häsinnen, Rammlern und Jungtieren darf eine Kantenlänge der Haltungseinrichtung von mindestens 0.5 m nicht unterschritten werden; die Mindestbodenfläche muss 6000 Quadratzentimeter betragen.
Mindesthöhe (auf mind. 50 % der Bodengrundfläche) | Mindestbodenfläche cm2/Tier | Mindestzusatzfläche Nestkammer | |
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Jungtiere | |||
In Gruppen bis zu 40 Tieren | |||
bis 1.5 kg | 50 cm | 1000 | |
über 1.5 kg | 50 cm | 1500 | |
In Gruppen über 40 Tieren | |||
bis 1.5 kg | 50 cm | 800 | |
über 1.5 kg | 50 cm | 1200 | |
adulte Kaninchen | |||
bis 5.5 kg | 60 cm | 6000 | 1000 |
über 5.5. kg | 60 cm | 7800 | 1200 |
Quelle aus Oesterreich: Tierhaltungs-VO idF BGBI.II Nr.151
Deutschland: Tierschutz
Oesterreich: Tierschutz
Schweiz: Tierschutz
Bildquellen
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